Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf, vor dem Livegang anwaltlich zu prüfen.
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter der Software ist HB & M UG (haftungsbeschränkt), Gustav-Ricker-Straße 62, 39120 Magdeburg („Anbieter“). Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Blueberry Brands („Software“).
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbrauchern ist die Nutzung nicht gestattet. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, als Unternehmer zu handeln. Er gibt dazu Firma bzw. Gewerbe an und bestätigt dies durch eine nicht vorausgewählte Erklärung („Ich handle als Unternehmer“). Der Anbieter darf geeignete Nachweise verlangen (z. B. USt-IdNr. oder Gewerbenachweis).
- Schließt ein Verbraucher entgegen Abs. 2 unter unzutreffender Angabe einen Vertrag, darf der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sobald er davon erfährt; bis dahin erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt, insbesondere ein gesetzliches Widerrufsrecht sowie § 309 Nr. 9 BGB (siehe § 5 Abs. 6). Der Kunde ersetzt den Schaden, der dem Anbieter durch die unzutreffende Angabe entsteht.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Zahlungsabwicklung
- Vertragspartner ist ausschließlich der Anbieter. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Dublin, Irland) abgewickelt; Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer stellt der Anbieter über Stripe aus.
- Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die fälligen Beträge über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Er hält Rechnungsadresse und Zahlungsmittel aktuell (im Kundenportal unter „Abo und Berries“).
- Bei Kunden mit Sitz im EU-Ausland und gültiger USt-IdNr. erfolgt die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers).
§ 3 Leistungen
- Die Software unterstützt bei der Planung, Erstellung, Freigabe und Veröffentlichung von Inhalten auf vom Kunden verbundenen Social-Media-Kanälen (die jeweils in der Software angebotenen Plattformen, z. B. Instagram, Facebook, TikTok, YouTube, LinkedIn und Google Unternehmensprofil), bei der Auswertung von Kennzahlen, der Bearbeitung von Kommentaren und Direktnachrichten sowie bei der Analyse öffentlich zugänglicher Inhalte vergleichbarer Profile („Nischenanalyse“). Einzelne Funktionen nutzen künstliche Intelligenz („KI-Funktionen“); die zentrale Planungs- und Assistenzfunktion heißt „Pilot“.
- Der Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs bei Vertragsschluss (insbesondere Anzahl der Kanäle, monatliche Berries, inklusive Reels im Videoschnitt und Speicherplatz).
- Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und Funktionen ändern, wenn dies für den Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck nicht gefährdet wird, insbesondere aus Gründen der Sicherheit, wegen geänderter Rechtslage, wegen Änderungen der angebundenen Plattformen oder zur Verbesserung.
- Veröffentlicht, gesendet oder beantwortet wird nur, was der Kunde in der Software freigibt.
§ 4 Vertragsschluss und Konto
- Mit Abschluss der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos nach erfolgreicher Zahlung zustande.
- Eine kostenlose Testphase wird nicht angeboten.
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
§ 5 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
- Der Kunde wählt bei der Bestellung eine Erstlaufzeit: (a) sechs Monate mit monatlicher Abrechnung im Voraus (Standard), (b) zwölf Monate mit 20 % Rabatt auf den regulären Monatspreis oder (c) 24 Monate mit 30 % Rabatt auf den regulären Monatspreis. Bei (b) und (c) wird die Vergütung für die gesamte Erstlaufzeit bei Vertragsbeginn im Voraus fällig. Der Rabatt gilt nur für die gewählte Erstlaufzeit, nicht für Verlängerungen, zusätzlich gekaufte Berries oder Zusatzpakete.
- Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils drei Monate; dasselbe gilt für jede Verlängerung. Für Verlängerungen gilt der reguläre Monatspreis des Tarifs bei monatlicher Abrechnung im Voraus.
- Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerung. Die Kündigung kann jederzeit vorab erklärt werden; sie wird zum nächstmöglichen Termin wirksam. Bis dahin bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet.
- Der Anbieter erinnert den Kunden etwa sechs Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit per E-Mail an das Laufzeitende und die Kündigungsmöglichkeit. Die Erinnerung ist eine freiwillige Serviceleistung; die Wirksamkeit der Verlängerung hängt nicht von ihr ab.
- Die Kündigung erfolgt im Konto unter „Abo und Berries“, ohne Anmeldung über die Seite Verträge hier kündigen oder in Textform an info@blueberrybrands.de. Der Anbieter bestätigt die Kündigung unverzüglich in Textform mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit.
- Ist der Kunde entgegen § 1 Abs. 2 Verbraucher, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit abweichend von Abs. 2 auf unbestimmte Zeit; er kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB). Eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren wird nicht vereinbart.
- Ein Wechsel in einen größeren Tarif ist jederzeit möglich und wird anteilig berechnet. Ein Wechsel in einen kleineren Tarif ist erst zum Ende der laufenden Erst- bzw. Verlängerungslaufzeit möglich.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monatsbetrag trotz Mahnung, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB oder gegen Regeln der angebundenen Plattformen, oder wenn ein Plattformbetreiber die Nutzung wegen eines Verhaltens des Kunden untersagt.
- Im Voraus gezahlte Vergütung wird bei vorzeitiger Beendigung nicht erstattet, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt (insbesondere bei einer vom Anbieter zu vertretenden außerordentlichen Kündigung des Kunden); für den Anbieterwechsel gilt § 13.
§ 6 Vergütung, Berries und Preisänderungen
- Es gelten die bei Vertragsschluss angezeigten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Jeder Tarif enthält ein monatliches Kontingent an Berries. Nicht verbrauchte Monats-Berries verfallen zum Monatsende. Zusätzlich gekaufte Berries verfallen nicht, solange das Konto besteht; sie werden bei Vertragsende nicht erstattet. Den aktuellen Stand der Berries zeigt die Software jederzeit an; eine Übersicht des Verbrauchs je Funktion stellt der Anbieter auf Anfrage bereit.
- Videoschnitt: Jeder Tarif enthält ein monatliches Kontingent fertig geschnittener Reels. Nicht genutzte Reels verfallen zum Monatsende. Darüber hinaus wird der Schnitt je angefangener fertiger Minute in Berries abgerechnet; der Preis wird vor dem Start angezeigt.
- Speicher: Jeder Tarif enthält Speicherplatz in der angegebenen Größe. Zusätzlicher Speicher ist als monatliches Zusatzpaket buchbar und monatlich kündbar.
- Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter nach Mahnung die Veröffentlichung und die KI-Funktionen sperren, bis die Zahlung erfolgt ist. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
- Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume, frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit, anpassen. Die Änderung wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt. Der Kunde kann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; darauf wird in der Ankündigung hingewiesen.
- Vorteile aus Empfehlungen gelten nur wie bei der Registrierung angezeigt und sind nicht in Geld auszahlbar.
- Reichweiten-Challenges: Erreicht ein über die Software veröffentlichter Beitrag innerhalb von 7 Tagen 100.000, 500.000 oder 1.000.000 Aufrufe laut Angabe der Plattform, erhält der Kunde einmalig je Stufe einen Rabatt auf die nächste Abrechnung in der Höhe, die die Software für die jeweilige Stufe anzeigt; höhere Stufen schließen niedrigere ein, je Kalendermonat wird höchstens ein Rabatt verrechnet. Voraussetzung ist eine der folgenden Bedingungen:
- Der Empfehlungslink oder -code des Kunden ist im Beitrag gut sichtbar angegeben und mindestens ein Neukunde, der sich nach Veröffentlichung des Beitrags mit diesem Code registriert hat, hat innerhalb von 30 Tagen nach Erreichen der Stufe eine Zahlung geleistet; andernfalls verfällt der Anspruch.
- Der Beitrag erwähnt Blueberry Brands öffentlich, ist als Werbung gekennzeichnet und wurde vom Kunden eingereicht und vom Anbieter freigegeben; ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht.
- Showcase-Freigabe: Erteilt der Kunde im Konto die Showcase-Freigabe, räumt er dem Anbieter das einfache, unentgeltliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, über die Software veröffentlichte Beiträge des Kunden auf eigenen Kanälen des Anbieters erneut zu veröffentlichen, dabei zu kürzen und mit eigener Bildunterschrift unter Nennung des Kunden zu versehen. Der Kunde sichert zu, über die hierfür erforderlichen Rechte an Inhalten, Musik und abgebildeten Personen zu verfügen, und stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Die Freigabe kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; auf Verlangen löscht der Anbieter bereits veröffentlichte Beiträge innerhalb von 14 Tagen. Für Teilnehmer des Partnerprogramms können sich aus der Freigabe Vorteile nach den Partnerbedingungen ergeben.
- Partnerprogramm: Kunden mit aktivem Abonnement können am Partnerprogramm teilnehmen. Provisionen und sonstige Vorteile richten sich ausschließlich nach den Partnerbedingungen, die im Partnerbereich des Kontos einsehbar sind und bei der Teilnahme gesondert vereinbart werden.
§ 6a Reichweiten-Zusage
- Der Anbieter gibt jedem zahlenden Kunden einmalig je Kunde (auch bei mehreren Konten oder Arbeitsbereichen) eine Reichweiten-Zusage nach den folgenden Regeln. Ausgenommen sind Tester-Zugänge und unentgeltliche Konten.
- Die Zusage beginnt, wenn der Kunde seinen ersten eigenen Kanal mit der Software verbindet (Startzeitpunkt), und umfasst die folgenden 60 Tage. Als Ausgangswert speichert die Software automatisch die durchschnittlichen Aufrufe je Beitrag der in den 30 Tagen vor dem Startzeitpunkt veröffentlichten Beiträge dieses Kanals sowie die Followerzahl zum Startzeitpunkt, jeweils laut Angabe der Plattform.
- Voraussetzungen sind, dass (a) der Kanal während der 60 Tage durchgehend verbunden bleibt, (b) in jeder der acht vollen Wochen nach dem Startzeitpunkt mindestens fünf Beiträge über die Software veröffentlicht werden und (c) mindestens 80 % der von Pilot vorgeschlagenen Aufgaben (Pilot-Aufgaben, z. B. Freigabe oder Ablehnung von Planvorschlägen) innerhalb der 60 Tage erledigt und nicht ungenutzt verfallen gelassen werden. Gekaufte oder auf andere Weise manipulierte Aufrufe oder Follower schließen die Zusage aus.
- Das Ziel ist erreicht, wenn entweder die durchschnittlichen Aufrufe je Beitrag der vom 31. bis 60. Tag veröffentlichten Beiträge des Kanals mindestens 30 % über dem Ausgangswert liegen oder die Followerzahl am 60. Tag mindestens 10 % über der Followerzahl zum Startzeitpunkt liegt. Maßgeblich sind die von der Plattform bereitgestellten Zahlen, wie sie die Software abruft.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt und wird das Ziel nicht erreicht, wird die restliche Laufzeit des Vertrags (verbleibende Monate der Erstlaufzeit) kostenlos fortgeführt: Der Anbieter berechnet für diesen Zeitraum keine Abonnementgebühr. Der Kunde zahlt in dieser Zeit nur die tatsächlich verbrauchten Berries zu den in der Software angezeigten Preisen sowie gebuchte Zusatzpakete. Bei im Voraus gezahlter Erstlaufzeit verlängert sich die Laufzeit stattdessen kostenlos um die Zahl der Monate, die zum Zeitpunkt der Auswertung von der Erstlaufzeit noch offen waren; Berries werden in dieser Zeit wie in Satz 2 nur nach Verbrauch berechnet. Eine Auszahlung in Geld und eine Erstattung bereits gezahlter Beträge sind ausgeschlossen.
- Die Reichweiten-Zusage ist keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Ihre Rechtsfolgen sind in Abs. 5 abschließend geregelt; weitergehende Ansprüche ergeben sich aus ihr nicht.
- Den Stand zeigt die Software auf der Startseite des Kundenkontos an. Der Anbieter wertet nach Ablauf der 60 Tage automatisch aus und informiert den Kunden über das Ergebnis.
§ 7 Angebundene Plattformen
- Die Software nutzt die offiziellen Schnittstellen der jeweiligen Plattformbetreiber. Deren Verfügbarkeit, Umfang, Nutzungsgrenzen und Datenbereitstellung (z. B. Kennzahlen öffentlicher Profile) liegen außerhalb des Einflusses des Anbieters.
- Änderungen, Einschränkungen oder Abschaltungen dieser Schnittstellen durch die Plattformbetreiber stellen keinen Mangel der Software dar. Der Anbieter bemüht sich, Funktionen anzupassen, schuldet aber nicht, dass eine bestimmte Plattform dauerhaft angebunden bleibt.
- Der Kunde hält die Nutzungsbedingungen und Richtlinien der Plattformen ein und ist dafür verantwortlich, über die erforderlichen Rechte an den verbundenen Konten zu verfügen.
- Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter, in seinem Namen und nach seiner Freigabe auf den verbundenen Konten zu veröffentlichen, zu antworten und Daten abzurufen, soweit es für die Leistungen erforderlich ist.
§ 8 KI-Funktionen
- KI-Funktionen erzeugen Vorschläge (z. B. Skripte, Texte, Antworten, Analysen). Diese können unvollständig, unzutreffend oder nicht schutzfähig sein. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Eignung der Ergebnisse.
- Der Kunde prüft jedes Ergebnis vor der Veröffentlichung oder Versendung und verantwortet die Nutzung. Etwaige Kennzeichnungspflichten (z. B. nach Art. 50 der KI-Verordnung oder nach den Regeln der Plattformen) erfüllt der Kunde.
- Zur Unterstützung bietet die Software beim Planen eines Beitrags einen Schalter zur Kennzeichnung als KI-generiert bzw. KI-verändert. Ist er aktiv, übermittelt die Software die Kennzeichnung an Plattformen, deren Schnittstelle dies vorsieht (derzeit TikTok und YouTube). Bei anderen Plattformen weist die Software darauf hin, dass der Kunde die Kennzeichnung selbst vornehmen muss.
- Automatisch versendete KI-Antworten (z. B. auf Kommentare oder Nachrichten im Tarif Business) kennzeichnet die Software standardmäßig mit einem kurzen Hinweis, dass die Antwort KI-gestützt erstellt wurde. Schaltet der Kunde den Hinweis ab, ist er selbst für eine erforderliche Offenlegung verantwortlich.
- Für die KI-Funktionen werden nur die jeweils erforderlichen Inhalte an KI-Dienstleister übermittelt, die als Auftragsverarbeiter tätig sind; sie sind auf der Seite Dienstleister aufgeführt. Kundendaten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
§ 9 Pflichten des Kunden und Inhalte
- Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er hochlädt, freigibt oder veröffentlicht. Er stellt sicher, dass sie keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht).
- Untersagt sind insbesondere Spam, irreführende Werbung, rechtswidrige, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Inhalte, das Umgehen technischer Grenzen, automatisiertes Auslesen der Software, Weiterverkauf, Unterlizenzierung sowie das Kopieren oder Nachbauen der Software.
- Der Anbieter darf rechtswidrige Inhalte sperren. Er ist zu einer Vorabprüfung nicht verpflichtet. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte nimmt der Anbieter über das Meldeformular entgegen (Art. 16 DSA). Sperrt er Inhalte des Kunden, teilt er ihm dies mit einer Begründung mit (Art. 17 DSA); der Kunde kann der Entscheidung in Textform widersprechen. Zentrale Kontaktstelle (Art. 11, 12 DSA) ist support@blueberrybrands.de.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
- Der Kunde räumt dem Anbieter die Rechte an seinen Inhalten ein, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind (Speichern, Verarbeiten, Übertragen an die Plattformen).
§ 10 Verfügbarkeit und Mängel
- Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Kalenderjahr an. Angekündigte Wartungen und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere bei Plattformbetreibern, Internet- oder Hostinganbietern), werden nicht mitgerechnet.
- Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde sichert wichtige Inhalte (z. B. Videos) zusätzlich selbst.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Kommentare und Nachrichten von Followern), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit diesen AGB vereinbart wird. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter stehen auf der Seite Dienstleister.
- Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 13 Vertragsende und Daten
- Der Kunde sichert Inhalte, die er behalten möchte, vor Vertragsende. Die Daten werden 30 Tage nach Vertragsende gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen; bis dahin kann der Kunde den Vertrag durch eine neue Bestellung mit seinen Daten fortsetzen. Der Kunde kann jederzeit die Löschung seines Kontos veranlassen; bei laufendem Vertrag gilt sie als Kündigung zum nächstmöglichen Termin, die Daten werden unmittelbar nach Vertragsende gelöscht. Ohne laufenden Vertrag werden sie sofort gelöscht.
- Verbindungen zu den Plattformen werden mit Vertragsende getrennt.
- Datenexport: Der Kunde kann seine Inhalte (Videos, Bilder, Texte), Planungsdaten und Kennzahlen jederzeit während der Vertragslaufzeit und bis zur Löschung herunterladen bzw. exportieren, über die Funktionen der Software oder auf Anfrage an support@blueberrybrands.de in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. Originaldateien, CSV oder JSON).
§ 13a Anbieterwechsel (EU-Datenverordnung)
- Der Kunde kann verlangen, zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder in eine eigene Infrastruktur zu wechseln oder seine exportierbaren Daten vollständig zu löschen (Art. 23 ff. Verordnung (EU) 2023/2854). Das Verlangen ist in Textform an support@blueberrybrands.de oder über das Konto zu richten; die Frist bis zum Beginn des Wechsels beträgt höchstens zwei Monate.
- Nach Ablauf der Frist unterstützt der Anbieter den Wechsel während eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Tagen, stellt die exportierbaren Daten (§ 13 Abs. 3) bereit und erbringt die Leistungen in dieser Zeit weiter. Ist der Zeitraum technisch nicht einzuhalten, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Werktagen mit Begründung mit; der Übergangszeitraum verlängert sich dann um höchstens sieben Monate. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal verlängern. Nach erfolgreichem Wechsel endet der Vertrag; die Daten bleiben danach noch mindestens 30 Tage abrufbar und werden anschließend gelöscht.
- Wechselentgelte: Bis zum 11. Januar 2027 kann der Anbieter für den Wechsel höchstens die ihm unmittelbar entstehenden Kosten verlangen, die er vorher mitteilt. Ab dem 12. Januar 2027 erhebt der Anbieter keine Wechselentgelte.
- Erfolgt der Wechsel vor Ablauf der Erst- oder Verlängerungslaufzeit, schuldet der Kunde eine angemessene Entschädigung für die Restlaufzeit. Sie entspricht der Vergütung für die restlichen Monate der Laufzeit abzüglich der vom Anbieter ersparten Aufwendungen (insbesondere nicht genutzter Berry-Kontingente und Videoschnitt-Kosten); dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Betrag angemessen ist. Bei im Voraus gezahlter Laufzeit wird die Entschädigung mit der Vorauszahlung verrechnet; eine Erstattung erfolgt nur, soweit die Vorauszahlung die Entschädigung übersteigt oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Entschädigung ist kein Wechselentgelt.
§ 14 Referenzen
Der Anbieter darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 15 Änderungen dieser AGB
Änderungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht berühren (z. B. Anpassungen an geänderte Plattformbedingungen oder Rechtslage), teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Inkrafttreten kündigen. Wesentliche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Magdeburg. Der Anbieter darf auch am Sitz des Kunden klagen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.