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Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)

nach Art. 28 DSGVO · Stand 24.10.2026 · Version 2026-10-24

Entwurf, vor dem Livegang anwaltlich zu prüfen. Dieser Vertrag wird mit der Zustimmung zu den AGB zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und HB & M UG (haftungsbeschränkt) (Auftragsverarbeiter) geschlossen.

§ 1 Gegenstand und Dauer

  1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen, soweit dies für die Leistungen von Blueberry Brands nach den AGB erforderlich ist. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
  2. Nicht Gegenstand dieses Vertrags ist die Nischenanalyse öffentlicher Profile; dafür ist der Auftragsverarbeiter selbst verantwortlich (siehe Datenschutzerklärung, Ziffer 11).

§ 2 Art, Zweck, Daten und Betroffene

FunktionDatenartenBetroffene
Veröffentlichen und PlanenBeiträge, Videos, Bildunterschriften, Planungs- und FreigabedatenKunde, ggf. im Inhalt abgebildete Personen
KennzahlenReichweite, Aufrufe, Likes, Kommentaranzahl der eigenen BeiträgeKunde
Cloud und CuttingHochgeladene Dateien (Videos, Bilder, Dokumente), Transkripte, geschnittene ClipsKunde, in Videos abgebildete oder sprechende Personen
KommentareKommentartext, Benutzername und Kennung des Kommentierenden, Zeitpunkt, Antwortentwürfe und AntwortenFollower und Besucher der Kanäle des Kunden
Direktnachrichten (Instagram, WhatsApp)Nachrichtentexte, Benutzername bzw. Telefonnummer und Kennung des Absenders, Zeitpunkt, Antwortentwürfe und AntwortenPersonen, die dem Kunden schreiben
Bewertungen (Google Unternehmensprofil)Bewertungstext, Sternzahl, Name des Bewertenden, Zeitpunkt, AntwortenPersonen, die den Kunden bewerten
Wochenbericht und TeamE-Mail-Adressen zusätzlicher Empfänger und Teammitglieder, Rollen, ZuweisungenMitarbeiter und Empfänger des Kunden
VerbindungenKonto-Kennungen, Zugangsschlüssel (verschlüsselt), SeitennamenKunde

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand der Verarbeitung. Der Verantwortliche stellt sicher, dass er solche Daten nicht gezielt in die Software einbringt.

§ 3 Weisungen

  1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Einstellungen und Freigaben in der Software sowie diese Vereinbarung gelten als Weisung.
  2. Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt, weist er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hin.
  3. Weisungsberechtigt sind die Inhaber des Kundenkontos. Weisungen außerhalb der Software erfolgen in Textform an datenschutz@blueberrybrands.de.

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

  1. Personen mit Zugriff auf die Daten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  2. Der Auftragsverarbeiter trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Anlage 1 und passt sie dem Stand der Technik an, ohne das Schutzniveau zu senken.
  3. Er unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen Betroffener, bei der Meldung von Datenschutzverletzungen, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei Anfragen der Aufsichtsbehörden (Art. 32 bis 36 DSGVO).
  4. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet er unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar.
  5. Die Daten werden nicht zum Training von KI-Modellen und nicht für eigene Zwecke verwendet.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

  1. Der Verantwortliche genehmigt die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter. Die jeweils aktuelle Liste steht auch auf der Seite Dienstleister.
  2. Der Verantwortliche genehmigt außerdem vorab die in Anlage 2 genannten Ersatzanbieter für KI-Funktionen. Der Auftragsverarbeiter setzt einen Ersatzanbieter erst ein, nachdem er mit ihm einen Vertrag nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO (bei Sitz außerhalb der EU mit EU-Standardvertragsklauseln) geschlossen hat, und teilt den Wechsel nach Abs. 3 mit; ist der Wechsel wegen eines Ausfalls dringend, erfolgt die Mitteilung unverzüglich danach.
  3. Andere neue oder ersetzte Unterauftragsverarbeiter kündigt der Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb dieser Frist widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, kann jede Partei den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
  4. Der Auftragsverarbeiter erlegt Unterauftragsverarbeitern dieselben Datenschutzpflichten auf (Art. 28 Abs. 4 DSGVO).

§ 6 Drittländer

Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (z. B. EU-US Data Privacy Framework für zertifizierte Anbieter) oder von EU-Standardvertragsklauseln.

§ 7 Kontrollen

Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung seiner Pflichten vorrangig durch aktuelle Dokumentation, Berichte oder Zertifikate (auch seiner Unterauftragsverarbeiter) nach. Darüber hinaus kann der Verantwortliche nach Abstimmung, mit mindestens 14 Tagen Vorankündigung, zu Geschäftszeiten und höchstens einmal in zwölf Monaten Kontrollen durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen lassen, der kein Wettbewerber ist. Den Aufwand für weitere Kontrollen kann der Auftragsverarbeiter angemessen berechnen.

§ 8 Löschung und Rückgabe

Der Verantwortliche kann Daten jederzeit in der Software löschen, Kanäle trennen und sein Konto vollständig löschen. Nach Ende des Hauptvertrags löscht der Auftragsverarbeiter die Daten nach 30 Tagen, soweit keine Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Vor Vertragsende kann der Verantwortliche Inhalte exportieren (§ 13 der AGB).

Unabhängig davon gelten die Speicherfristen der Plattformen: Daten aus der YouTube-API und dem Google Unternehmensprofil (z. B. Kommentare, Bewertungen, Tageskennzahlen) werden nach höchstens 30 Tagen, Daten aus der LinkedIn-API nach höchstens 48 Stunden automatisch gelöscht oder durch einen neuen Abruf ersetzt.

§ 9 Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregeln der AGB. Bei Widersprüchen geht diese Vereinbarung den AGB in Fragen des Datenschutzes vor. Es gilt deutsches Recht.

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Überprüfung und Organisation

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter

UnternehmenLeistungOrt und Garantie
Supabase Inc., 970 Toa Payoh North #07-04, Singapur 318992 (Konzern mit Sitz in den USA)Datenbank, Dateispeicher (Videos, Cloud), AnmeldungRechenzentrum Frankfurt am Main (EU); AV-Vertrag, EU-Standardvertragsklauseln
Vercel Inc., 440 N Barranca Ave #4133, Covina, CA 91723, USAHosting und Auslieferung der Anwendung, zeitgesteuerte Aufgaben, Server-ProtokolleServerregion Frankfurt am Main (EU), weltweites Auslieferungsnetz; AV-Vertrag, EU-US Data Privacy Framework bzw. Standardvertragsklauseln
Anthropic, PBC, 548 Market Street, PMB 90375, San Francisco, CA 94104, USAKI-Sprachmodell für Pilot: Skripte, Texte, Analysen, Antwortentwürfe; Websuche für News, Erwähnungen, Vorbild-Profile und – wenn eingeschaltet – AntwortentwürfeUSA; AV-Vertrag (Data Processing Addendum), EU-Standardvertragsklauseln; keine Nutzung zum Training
Deepgram Inc., 548 Market St, San Francisco, CA 94104, USACutting: Transkription (Spracherkennung) von Videos, die der Kunde schneiden lässtUSA; AV-Vertrag, EU-Standardvertragsklauseln
Shotstack Pty Ltd, Sydney, NSW, AustralienCutting: Schnitt und Rendern der Clips im HochformatAustralien; AV-Vertrag, EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO)
Resend Inc., 2261 Market Street #5039, San Francisco, CA 94114, USAVersand von System-E-Mails (Anmelde-Links, Berichte, Einladungen, Bestätigungen)USA; AV-Vertrag, EU-Standardvertragsklauseln

Vorab genehmigte Ersatzanbieter für KI-Funktionen (Einsatz erst nach Abschluss eines AV-Vertrags, § 5 Abs. 2):

Die Plattformbetreiber (Meta, TikTok, Google, LinkedIn, Pinterest, Bluesky) sind keine Unterauftragsverarbeiter, sondern Empfänger, an die der Kunde Inhalte veröffentlicht und von denen er Daten abruft. Stripe handelt für die Zahlungsabwicklung als eigenständiger Verantwortlicher.